Infraschall und tieffrequenter Schall (TFS)
Die unterschätzte Gefahr:
Infraschall und tieffrequenter Schall aus technischen Quellen sind kein seltenes Phänomen, sondern ein realer messtechnisch nachweisbarer Umweltfaktor, der Millionen betrifft und die mentale und körperliche Gesundheit gefährdet.
Laut fundierter, sachlicher Projektion auf Basis aktueller Forschung sind in Europa ca. 4-8 Mio. Menschen stark betroffen (klinisch relevant, bewusst) und ca. 50-80 Mio. Menschen dauerhaft exponiert, aber unbewusst belastet. In Österreich könnten allein aus dieser Umweltbelastung (Hochfrequenzen, Mikrowellen, Strahlung/5G nicht mitberücksichtigt) ca. 200.000 Menschen bewusst betroffen und ca. 2 Mio. unbewusst belastet sein. Menschenrechte, wie das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Menschenwürde werden verletzt, da der Gesetzgeber das Thema verleugnet, verharmlost und ignoriert. Es gibt keine rechtsverbindlichen Schutzwerte für Infraschall und TFS in Wohnräumen - eine strukturelle Schutzlücke. Betroffene sind häufig auf die Willkür von öffentlichen Stellen (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Immissionsschutzabteilungen) und von Anlagenbetreibern (die vielleicht Verständnis zeigen) angewiesen. Auch Akustikexperten stehen nur beratend zur Seite und können die Ortung und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen an der Quelle nicht garantieren, da es rechtsverbindliche Regelwerke nicht gibt.
WIR FORDERN EIN BUNDESWEIT GÜLTIGES IMMISSIONSSCHUTZGESETZ FÜR INFRASCHALL UND TFS, KOMPETENTE ANLAUFSTELLEN FÜR SCHALL- BZW. FREQUENZ BELASTETE MENSCHEN, EINE SAUBERE MEDIZINISCHE DATENERHEBUNG UND SOFORTIGE MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG.
Ein spezielles bundesweites Immissionsschutzgesetz für Infraschall und tieffrequenten Schall (TFS) existiert in Österreich nicht.
Die biologischen Risiken sind real, aber politisch nicht erwünscht!
Die „Unhörbarkeit“ bzw. „geringe“ Pegel von Infraschall und TFS werden als „Unschädlichkeit“ missverstanden – ein wissenschaftlicher Kategorienfehler, der institutionell fixiert wurde!
„Lärm ist jede Art von Schall, der stört, belästigt oder die Gesundheit beeinträchtigen kann.“ (World Health Organisation, 1972)
„Die Augen vor der Realität zu verschließen halte ich für gefährlich,“ sagt BK Christian Stocker (ÖVP) in der ZIP 2 am 14.1.2026.
Diese Seite ist aktuell laufend in Arbeit.
DANKE für Ihr Verständnis.
Die Plattform
BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK versteht sich als Österreich weite Anlaufstelle für Menschen, die in ihrem Wohnumfeld oder am Arbeitsplatz von tieffrequenten Schall (TFS/Frequenzen unter 100 Hz) bzw. Infraschall (Frequenzen unter 20 Hz) und Körperschall (Vibrationen) (auch von Umweltfaktoren wie Hochfrequenzen, Strahlung und Mikrowellen) aus technischen Quellen belästigt, belastet und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind. Wir sehen uns als Forum für ALLE Menschen, die betroffen und belastet sind, die Interesse am Thema haben und die sachverständige (medizinische und technische) oder sonstige auf Erfahrung, Wissenschaft und Forschung basierende Beiträge leisten können. Die Plattform (Vernetzung BETROFFENER in der Bezirkshauptstadt Deutschlandsberg im Jänner 2023) fordert vom Gesetzgeber ein bundesweites Immissionsschutzgesetz für Infraschall und TFS, welches auch Umweltfaktoren wie z. B. Hochfrequenzen, Mikrowellen und Strahlung regelt. Dieses Immissionsschutzgesetz ist als Weiterentwicklung zu IG Luft (IG-L) mit sofortiger Wirkung umzusetzen – ergänzend zu den Forderungen des Tiroler Landeshauptmannes (ÖVP) im März 2025 betreffend Verkehrslärm. Schreiben der Plattform an die Politik. LINK:
Offener Brief an Gesundheitsminister Johannes Rauch_8_24
IG-Lärm- Offener Brief an LH Mattle
Die Petition
wurde im März 2025 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingebracht. Dazu gibt es Stand Jänner 2026 KEINE RÜCKMELDUNG von Landeshauptmann Mario Kunasek (FPÖ) bzw. von der Steiermärkischen Landesregierung. Auf der Seite der Petition finden Sie „Neuigkeiten“ und „Kommentare“. LINK: https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gemeinsam-gegen-laerm-sofort-massnahmen-gegen-tieffrequenten-schall-und-infraschall-im-wohnumfeld
Der Fragenkatalog
an die Steiermärkische Landesregierung. LINK:
PLATTFORM BRUMMTON_Gesundheitslandesrat2024
Steiermärkische Landesregierung_11_24_2
Die Norm,
welche die Messung und Beurteilung von tieffrequenten Geräuschimmissionen im Wohnumfeld regeln soll, befindet sich seit MAI 2005 in Überarbeitung! Der dritte und letzte „Neuentwurf“ stammt aus dem Jahr 2020! Sowohl die Norm_1997 als auch der Neuentwurf_ 2020 können bei der Plattform eingesehen werden. Zusammenfassung LINK:
Neuentwurf zu DIN 45680/1997 (regelt die Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft)
Arbeitskreis Norm_8_25
https://pub.dega-akustik.de/DAGA_2012/data/articles/000465.pdf
Die Broschüre
„Infraschall und tieffrequenter Schall – Wissenschaftliche Analyse, gesundheitliche Relevanz und gesellschaftliche Dimension“ gibt Ihnen eine strukturierte und umfassende wissenschaftliche Analyse der Thematik. Der aktuell vorliegende Entwurf zur Broschüre wurde mit Hilfe wissenschaftlicher Grundlagen, mit KI-Unterstützung und mit Erfahrungsberichten von BETROFFENEN erstellt. Behandelt werden die physikalischen Grundlagen, die biologischen Wirkmechanismen, die epidemiologische Lage, die politischen und juristischen Rahmenbedingungen, sowie die historische Einbettung. Niederfrequenter Schall sind tiefe Töne (Brummtöne und Vibrationen) mit Frequenzen unter etwa 100 Hz, wobei Infraschall den Bereich unter 20 Hz (unter der menschlichen Hörgrenze> diese liegt laut Forschung bei etwa 16 Hz) umfasst. Broschüre LINK:
Infraschall_TFS_Entwurf
Infraschall_TFS_Ergänzung
Wer ist betroffen_Papier
Wissenschaftliche Grundlagen und gesundheitliche Risiken am Beispiel Windkraftanlagen LINK: https://www.asu-arbeitsmedizin.com/wissenschaft/wissenschaftliche-grundlagen-fuer-eine-bewertung-gesundheitlicher-risiken-infraschall
Auszug: „Abschließend sei daran erinnert, dass ein kurzzeitig beherrschbarer Stressor durch wiederholte Anwendung ein hohes Gefahrenpotenzial gewinnen kann: Ein Wassertropfen, der auf die Stirn eines Menschen fällt, ist für sich genommen eine Bagatelle. Tropft aber alle 30 Sekunden ein Wassertropfen auf die Stirn eines Menschen, so kann es sich um eine Methode der Folter handeln.„
Die Messung
Die Plattform BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK stellt im Rahmen von Studien und Forschung eine Messausrüstung kostenfrei zur Verfügung. Welche Frequenzen wirken in Ihrem Wohnumfeld ein? Welche Auswirkungen haben diese Frequenzen auf Ihre Gesundheit und Lebensqualität? Gibt es in Ihrer Region weitere Personen, die diese Frequenzen bewusst oder unbewusst wahrnehmen? Leben Sie in einem Infraschall- bzw. TFS-Feld und sind Symptome, wie z. B. Schlaflosigkeit, Angststörungen, Dauerstress, Gehörschäden, Bluthochdruck, Kopfschmerzen, etc., Reaktionen auf niederfrequente Dauerreize?
Die politische Stellungnahme
Staatssekretärin Frau Mag. Zehetner (ÖVP) antwortet auf Anfrage der Plattform im Mai 2025 wie folgt: „Sehr geehrte Frau Lenz, vielen Dank für Ihre Nachricht und die ausführliche Darstellung Ihrer Anliegen im Zusammenhang mit tieffrequenten Geräuschimmissionen und deren möglichen Auswirkungen auf die Gesundheit. Wir nehmen Ihre Hinweise mit Interesse zur Kenntnis. Der Schutz der Bevölkerung ist ein wichtiges Anliegen, das bei der Umsetzung der Energiewende mitbedacht werden muss. Ihre Anregungen, insbesondere im Hinblick auf aktualisierte Beurteilungsgrundlagen und einen verbesserten Immissionsschutz, sind wertvoll und werden gerne an die zuständigen Stellen weitergeleitet. Vielen Dank auch für Ihr Angebot zum weiteren Austausch. Mit freundlichen Grüßen Florian Marko im Auftrag von Frau Staatssekretärin Zehetner.„
ORF-Berichterstattung 23.12.2025 zu CO²-Emissionen und Dunkelflaute: Ö3-Nachrichten 12:00: CO²-Emissionen steigen aufgrund intensiver Heizperiode. Erdgas wird für Fernwärme und indirekt auch für Wärmepumpen verwendet, da Strom aus Gaskraftwerken kommt. Ohne thermische Sanierung würden derartige Anlagen KEINEN SINN geben, so die Kurzinformation. Die Plattform gibt zu bedenken, dass der Dauerbetrieb (24/7) von Anlagen der Wärme(rück)- und Energiegewinnung und des Transports, sowie der nächtliche Dauerbetrieb von (Industrie)Anlagen (Beispiel: Smart Meter in der Industrie) und damit eine zunehmende Dichte an niederfrequenten Schallanteilen im Umgebungslärm eine Gefahr für die Gesundheit darstellt.
Der Bericht
der Steiermärkischen Landesregierung (2024) ist ein rein technischer Bericht, der die wissenschaftlich längst bewiesene Gesundheitsgefährdung komplett ausblendet und bewusst betroffene und unbewusst belastete Menschen weiter in Krankheit und Isolation treibt. Immissionsschutzabteilungen anderer Bundesländer tun gut daran, den Bericht kritisch zu beurteilen. Die Plattform BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK hat im Jahr 2023 eine beinahe zweijährige, mit Steuermitteln finanzierte, „Messreihe“ des Lärm- und Strahlenschutzreferates (ABT15) in Gang gesetzt, die zu keiner Verbesserung der Situation in Schall kontaminierten Regionen geführt hat. Versprochen wurde vom Gesundheitslandesrat (ÖVP) und von der damaligen Umweltlandesrätin (SPÖ) noch im Juni 2024 (Delegation im Büro des Gesundheitslandesrates) „das Thema und betroffene Steirerinnen und Steirer ernst zu nehmen“ und tätig zu werden. Über 50 Erhebungsblätter von betroffenen Haushalten wurden dem Land Steiermark übermittelt, doch keinem einzigen Haushalt in der Steiermark wurde durch diese „Mess-Aktion“ geholfen. Im Gegenteil, bestärkt dieser rein technische Bericht, der stark kontaminierte Gebiete, wie beispielsweise Ardning/Liezen, Graz/Raaba, Deutschlandsberg/Frauental, nicht behandelt, zuständige öffentliche Stellen und politische Verantwortungsträger darin, diese gesundheitsschädigenden Umweltfaktoren weiter zu leugnen, zu verharmlosen und zu ignorieren und klinisch relevant betroffene und belastete Menschen weiter zu pathologisieren und zu ignorieren. Menschenrechte werden verletzt und dieser rein technische Bericht befeuert dies in menschenunwürdiger, diskriminierender Weise. Bereits im Jahr 2009 hat die Volksanwaltschaft (die Seite aus dem Jahr 2009 wurde inzwischen von der VA gelöscht) vor Brummtönen und Vibrationen aus technischen Quellen gewarnt und den Gesetzgeber aufgefordert, Normen zu überprüfen und anzupassen. Die Volksanwaltschaft sprach damals von einer Zunahme von Beschwerden und einer zunehmenden Gefahr für die Gesundheit und Lebensqualität. Bis heute gibt es keine Anpassung rechtlicher Regelwerke und die Bevölkerung ist behördlicher Willkür, Unwissen, Ignoranz UND diesen Umweltfaktoren schutzlos und überwiegend unbewusst ausgesetzt. Das Land Steiermark hat dem Thema mit dem höchst umstrittenen rein technischen Bericht noch einen menschenrechtsverletzenden, öffentlichen und OFFIZIELLEN Stempel aufgedrückt. Offiziell sind demnach hunderte BETROFFENE und nachweislich teils irreversibel erkrankte Menschen in der Steiermark „psychisch gestört“, „überempfindliche Einzelfälle“ (Anmerkung: häufig sind ganze Familien und mehrere Generationen betroffen), die sich reale, messtechnisch nachweisbare Frequenzen und deren wissenschaftlich bewiesene und evidente gesundheitsschädigende Wirkung „einbilden“.
Das offizielle BRUMMTON-ERHEBUNGSBLATT
der Steiermärkischen Landesregierung kann beim Referat für Lärm- und Strahlenschutz (ABT15) eingereicht werden. Hunderte Beschwerden und Anzeigen liegen seit zumindest dem Jahr 2021 vor. ABT13 der Steiermärkischen Landesregierung – an diese gehen laut Bezirkshauptmannschaften und SPÖ Steiermark sämtliche Eingaben – ignoriert diese Eingaben bzw. „wimmelt“ betroffene Haushalte mit 0815-Schreiben ab. LINK: Erhebungsblatt Brummtöne
ORF-Interview Referatsleiter DI Dr. Plantosar: LINK
Die Berichterstattung
https://dossiers.kleinezeitung.at/brummton/
https://steiermark.antenne.at/story/brummtone-in-der-steiermark
ORF-Konkret (mehrere Beiträge zu Wärmepumpen), Radio Steiermark-Interview, Ö1-Interview, Berichte in Tageszeitungen und regionalen Zeitungen (auch andere Bundesländer berichten: golling_25, https://www.derstandard.at/story/2000115383213/wie-waermepumpen-menschen-krank-machen) zum Thema Brummtöne und Vibrationen aus technischen Quellen.
Die relevanten Fragen
Welche Wirkung haben Frequenzkombinationen – Infraschall/TFS – auf die Gesundheit? LINK: Frequenzkombinationen
Ergänzende Anmerkung zu Infraschall (kleiner 20 Hertz) und Hörschwelle: Auch unter der institutionell fixierten und im Beitrag genannten „Hörschwelle“ kann ein Teil der Bevölkerung Infraschall „hören“ bzw. WAHRNEHMEN.
Welche Wirkung haben Infraschall, TFS und Vibrationen auf die Gesundheit und wie reagieren zuständige Stellen?
Ein Fallbeispiel aus Golling/Salzburg: LINK: golling_25
- Bewusst betroffen: eine Person (Mann) im Haushalt: Brummen im Kopf und Vibrieren am Körper, nervlich der Horror, Verdacht an einem Tinnitus zu leiden nicht bestätigt (Anmerkung PF: zählt zu den bis zu 2% der Bevölkerung, die bewusst wahrnimmt und klinisch relevant betroffen ist, Tinnitus wird zunächst häufig fälschlich vermutet – Wahrnehmung „wie Tinnitus“ – und kann bei Dauerexposition auch irreversible Realität werden)
- Vermutlich unbewusst belastet: eine Person (Frau) im Haushalt: Schlafstörungen, Kopfschmerzen (Anmerkung PF: zählt zu den bis zu 20% der Bevölkerung, die Symptome vermutlich nicht ursächlich zuordnen kann doch klinisch relevant – durch Schlafstörungen bzw. Folgewirkungen und Kopfschmerzen – betroffen ist )
- Überall im Ort hörbar bis nach Kuchl (Anmerkung PF: häufig sind in Infraschall- bzw. TFS-Feldern Dauerstörgeräusche auch im Freien deutlich wahrzunehmen.)
- Auch andere Personen nehmen die Geräusche wahr (Anmerkung PF: die Wahrnehmung ist häufig ein Brummen und/oder Dröhnen und/oder Singen und/oder Surren und/oder Wummern und/oder Rauschen)
- Wahrnehmung nicht allein über das Gehör, man spürt es einfach (Anmerkung PF: Druck, Vibration, Pulsation, Unruhe, Unsicherheit, Unwohlsein, Schwindel, Übelkeit, Angst, Panik)
- Ohrenstöpsel und sonstiger Lärmschutz wie Schallschutzfenster unwirksam (Anmerkung PF: Niederfrequenzen durchdringen selbst Betonmauern und Schallschutzfenster und werden auf ihrem Ausbreitungs-Weg kaum oder nicht abgeschwächt)
- Messtechniker hat gemessen und beurteilt – niederfrequentes Geräusch zwischen 5 und 20 Hertz > INFRASCHALL (Anmerkung PF: Infraschall ist für einen Teil der Bevölkerung auch unter der behördlich fixierten „Hörschwelle“ wahrnehmbar; meist als konstant gehaltenes Dauerstörgeräusch. Dazu kommen FÜHLEN und SPÜREN. Für Infraschall und TFS in Wohnräumen gibt es keine rechtsverbindlichen Schutzwerte. Man ist diesen Frequenzen bzw. niederfrequenten Dauerreizen meist rund um die Uhr und vor allem in den besonders schutzwürdigen Nachtzeiten ausgesetzt, ohne „Recht auf Hilfe“ von zuständigen Stellen.)
- Quelle konnte nicht eindeutig lokalisiert werden (Anmerkung PF: Die Lokalisierung der Quelle ist häufig nicht möglich, da eine Ortung durch Hören praktisch unmöglich ist, da auch mehrere Quellen beteiligt sein können, da öffentliche Stellen nicht tätig werden und da umfangreiche Messungen von Akustikexperten nicht für alle leistbar sind. Zig tausende Euro werden in Österreich von Privatpersonen für Messungen aufgebracht (1-2 Messanfragen pro Tag bei nur einem Akustikexperten in der Steiermark laut Bericht der KLEINE ZEITUNG), um überhaupt erst Gewissheit zu haben, dass Infraschall und TFS im Wohnumfeld einwirken. Die Lokalisierung der Quelle (diese kann kilometerweit entfernt sein) ist meist nicht mehr finanzierbar. Bis zu Euro 20.000 und mehr wenden PRIVATPERSONEN häufig in ihrer Verzweiflung auf, doch es gibt keine rechtlichen Regelwerke, die Maßnahmen an der so lokalisierten Quelle vorschreiben würden. Das Geld ist weg und KEINEM wurde geholfen. )
- Zuständige Immissionsabteilung Land Salzburg sagt: „haben weder Know-how noch Geräte Infraschall-Quellen zu orten“, „Nadel im Heuhaufen“, „Quelle kann kilometerweit entfernt sein“, „vielleicht kann ein Umweltmediziner helfen“ (Anmerkung PF: Eine medizinische Expertise eines Salzburger Amtsarztes (betreffend Wärmepumpe und die mögliche und reale Wirkung von Dauerstörgeräuschen mit auffälliger Schallcharakteristik auf die Gesundheit/Wallersee) war vor Gericht bisher unzureichend hilfreich; Auszug LINK>Umweltmediziner_8_24)
- Zuständige Gemeinde sagt: „überfordert“
- Bewusst betroffene Person überlegt in ein Hotel zu ziehen, um wieder eine ruhige Nacht zu haben (Anmerkung PF: unzählige Menschen mussten und müssen wegen Infraschall und TFS ihr Wohnumfeld aufgeben und sind irreversibel erkrankt. Durch niederfrequente Dauerreize kann es zu Schlafstörungen bzw. Schlafentzug und Gehörschäden sowie psychischen und physischen Schäden kommen, die teils irreversibel sind. Auch kann es durch niederfrequente Dauerreize zu einer Sensibilisierung gegenüber diesen Frequenzen unter 100 Hertz kommen und man nimmt sie überall dort wahr, wo sie im Umgebungslärm vorhanden sind. Die Lebensqualität bewusst betroffener und unbewusst belasteter Menschen kann erheblich eingeschränkt sein>körperliche und mentale Gesundheit massiv beeinträchtigt, dauerhaft psychischer Stress, soziale Isolation, Verlust des gewohnten Wohnumfeldes, Verlust von Bezugspersonen und Arbeit, fehlender Sinn im Leben, Verzweiflung, da KEINE HILFE von öffentlichen Stellen, totale Abhängigkeit von anderen (Willkür, Unwissen, Ignoranz) und ungünstigen (Umwelt)Bedingungen, Pathologisierung („Einbildung“, „überempfindlicher Einzelfall“, „Psycho-Eck“), Stigmatisierung und Diskriminierung)
Die Auswirkungen auf die Gesundheit
Infraschall und TFS sind reale Umweltfaktoren, die KRANK MACHEN und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen können. Nur die sofortige Anpassung von rechtlichen Regelwerken und Sofort-Maßnahmen an den Quellen können Menschen und ihre Gesundheit schützen, wie von der Volksanwaltschaft bereits im Jahr 2009 und von der Plattform seit dem Jahr 2023 gefordert. Durch tieffrequenten Schall hervorgerufene Gesundheitsstörungen sind kein neues Phänomen. Die Problematik ist bereits seit Mitte des 20. Jahrhunderts bekannt. Heute treten diese Fälle vermehrt auch in „ruhigen“ Wohngebieten auf, weshalb dringend Handlungsbedarf besteht. Labor-Untersuchungen zur Auswirkung von Infraschall und TFS stuft die Plattform als nicht oder wenig aussagekräftig ein. Meist wirken mehrere Frequenzen zeitgleich im Wohnumfeld ein oder es werden stehende Wellen gebildet, was in Labor-Projekten nicht abgebildet werden kann.
Mögliche gesundheitliche Wirkung – laut Studien, KI Chat GPT (faktenbasierte Arbeit) und laut Erfahrungsberichten:
- Veränderungen im Gehirn
- Kognitive und emotionale Effekte
- Herz-Kreislaufreaktionen
- Langzeitveränderung der grauen Substanz
- Gehörschäden, Demenz, Diabetes, Depressionen, Suchtverhalten, ….
Langfristige Gesundheitsfolgen: Symptome wie Kopfschmerzen oder chronische Schlafstörungen und Angststörungen sind vielfach dokumentiert. Mögliche Langzeitfolgen können sein:
- Neurodegeneration > Alzheimer, Demenz
- Kardiovaskuläre Erkrankungen > Hypertonie, Arrhythmien, Herzinsuffizienz
- Psychische Erkrankungen > chronische Depression, Angsterkrankungen
- Immunsystem > verminderte Abwehrkraft durch dauerhafte Aktivierung der Stressachse (HPA-Achse)
- Infraschall und TFS sind nicht kompatibel mit Organismen
- Ärzte denken selten bzw. NIE an Infraschall und TFS als Ursache von Beschwerden
Die Studien können bei der Plattform angefordert werden.
LINK:
Amtsarzt Land
Fakten_Infraschall_KI Chat GPT
Ärzte_Infraschall_9_25
Gesundheitslandesrat_10_25
Schriftverkehr_Studie Diabetes_10_25
Suizidprävention_9_25
Bluthochdruck_1_25
Demenz_Schreiben_9_24
Schreiben Präsidentin Alzheimergesellschaft_Gesundheitskassen_11_24
Rektorin Med Uni Graz 1_24
Umweltmediziner_8_24
Schreiben_03_24 Psychosozialer Dienst Wien
https://www.eggbi.eu/forschung-und-lehre/zudiesemthema/schall-und-gesundheitsrisiko-infraschall/
https://www.itsw-ev.de/gesundheit/biologische-wirkung-tieffrequenter-schall-aus-technischen-quellen/2
https://tieffrequenter-schall-unbekannter-herkunft.de/
https://www.youtube.com/watch?v=1R5b8QKP2yc
>Aktueller wissenschaftlicher Stand ist: Die Aufnahme von Schall und Vibration erfolgt bei allen lebenden Organismen nicht nur über das Ohr, sondern auch extraaurikulär (außerhalb des Ohres) über Rezeptoren im gesamten Organismus. Damit sind die Aussagen des Deutschen Umweltbundesamts, das die Hörschwelle als Wahrnehmungsschwelle und damit zur Wirkschwelle erklärt, nicht länger haltbar! Die vom UBA für die Feststellung einer Hörschwelle erforderlichen Schallpegel sind durch die extraaurikuläre Aufnahme von Schall und Vibration ebenso irrelevant geworden.
https://brummtonplattform.at/wp-content/uploads/2025/01/Wirkschwelle_25.pdf
Trotz wissenschaftlich längst bewiesenen und von BETROFFENEN geschilderten und nachgewiesenen teils irreversiblen Gesundheitsschäden (siehe zahlreiche Fälle in der Steiermark/Erhebungsblätter/Bericht – „Mittlerweile werden alle diesbezüglichen Beschwerden und Anfragen zentral in der Abteilung 13 (Umwelt und Raumordnung) an einer hierfür eingerichteten Stelle erfasst und bearbeitet.“) ist der politische Reflex: Verharmlosen, ignorieren und pathologisieren („Einbildung“, „übersensibel“, „empfindlich“, „psychisch gestört“). Dieser Reflex hat SYSTEM und auch zuständige öffentliche Stellen, die längst fällige Statistiken betreffend Infraschall und TFS vorweisen müssten, zeigen diesen unverblümt, trotz realer, wissenschaftlich dokumentierter Gefährdung.
Die Fakten
zu ignorieren, weil sie nicht zu dem passen, was wir gerne hätten, ist die Definition von Verrücktheit. (Aldous Huxley/Schriftsteller und Philosoph)
Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften sind vermutlich mit der Beurteilung dieser Umweltfaktoren überfordert. Lärmschutzreferaten und Immissionsschutzabteilungen der Länder und Städte fehlen vermutlich Messgeräte und Know-how .
Laut einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks schätzen Wissenschaftler, dass 10 bis 30 Prozent der Bevölkerung gesundheitsbeeinträchtigend von (tieffrequenten und sonstigen) Immissionen in Form von Dauergeräuschen betroffen sein könnte, meist ohne bewusst wahrzunehmen oder zu „hören“, und trotz dieses Wissens fehlt es an ausreichend schützenden Gesetzen, Verordnungen, Normen bzw. werden bestehende oftmals nicht eingehalten bzw. wird die Einhaltung nicht behördlich überprüft. Da Schallquellen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht immer detektiert werden können, da sie Kilometer weit entfernt sein können, und man sich gegen derartige Frequenzen bzw. Dauerstörgeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik nicht abschirmen kann, sieht die Plattform das Grundrecht auf Wahrung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit verletzt.
Die Fakten_1_25
Fakten_Infraschall_KI
„Als Brummtöne bezeichnet man niederfrequente Geräuschimmissionen, gegen die man sich in geschlossenen Räumen nicht oder nicht wirksam abschirmen kann, die stören, belästigen und die Gesundheit massiv beeinträchtigen können.“ Plattform BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK
Die Ursachen und Ursprünge
von Infraschall und TFS sind vielfältig und lassen sich im konkreten Fall oftmals nur schwer aufklären. Zu den möglichen Quellen gehören z. B. (Luft)Wärmepumpen, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke, Industrieanlagen, Lüftungs-, Trocknungs-, Klimaanlagen, Mobilfunkanlagen, Windkraftanlagen, generell Anlagen der Wärme(rück)- und Energiegewinnung und des Energietransports bzw. generell Anlagen/Maschinen/Gerätschaften, die rund um die Uhr betrieben werden. Installationen der Energiewirtschaft, die mit Wechselspannung arbeiten, können zu Schwingungen oder tieffrequenten Schallemissionen führen.
Beispiel Wärmepumpe: Unterlassungsklage gegen Wärmepumpe (Oberster Gerichtshof, 20.10.2021, 6 Ob 171/21x): [22] 2.6. Entgegen der Rechtsansicht des Berufungsgerichts sind die Kläger auch nicht zu einer Änderung ihres Nutzungsverhaltens verpflichtet. Wäre ein Nachbar verpflichtet, die Unwesentlichkeit der Immissionen dadurch zu bewirken, dass er selbst seinerseits (schützende) Maßnahmen gegen die von der Nachbarliegenschaft ausgehenden Immissionen setzen müsste, würde dies darauf hinauslaufen, dass der Störer den Nachbarn zu Verhaltensänderungen zwingen kann (Kerschner/Wagner in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang3 § 364 ABGB Rz 238, 219 jeweils mwN). Ein Beispiel aus Deutschland zeigt auf, wie es künftig in Österreich nicht sein kann und darf. Dort hat sich eine Familie eine Art „Hundehütte“ aus Stahlplatten gebaut, die offensichtlich Schall gedämmt hat. Folglich wurden diese Platten im Schlafzimmer angebracht und als meterhoher Zaun entlang der Grundstücksgrenze, wo die Emittenten – Wärmepumpen – stehen. Ist dies die Zukunft in Österreich – die Abschirmungswirkung sei dahin gestellt – sich hinter meterhohen Stahlplatten in Stahlkäfigen zu verschanzen?
https://www.derstandard.at/story/2000115383213/wie-waermepumpen-menschen-krank-machen
Beispiel Windkraftanlagen:
https://achern-weiss-bescheid.de/2023/11/22/stellungnahme-zum-weiteren-ausbau-industrieller-windkraftanlagen-heutiger-groesse-dr-med-ursula-bellut-staeck-berlin/
„Unser Ziel muss es sein, Schlafstörungen, psychische Affektionen und irreversible Schädigungen des Gehörs durch Lärm, wie er auch bei Windkraftanlagen entsteht, zu verhindern“, so der Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien, Piero Lercher im Jahr 2014. Da sich bei Anrainern von Windkraftanlagen Beschwerden durch übermäßige und vor allem niederfrequente Schallentwicklung und Infraschall häuften, seien umfassende Untersuchungen hinsichtlich etwaiger gesundheitsschädlicher Auswirkungen „unabdingbar“.
Sämtliche Warnungen von technischen und medizinischen Experten (laut diesen fehle es an Geldmitteln für Forschung und Studien) wurden und werden vom Staat bzw. vom Gesetzgeber seit etwa 15 Jahren bis heute IGNORIERT und das Klimaministerium geht im Jahr 2024 soweit zu sagen, dass eine Gesundheitsgefährdung ausgehend von überdimensionalen Windkraftanlagen GÄNZLICH AUSGESCHLOSSEN werden kann. „Dadurch gibt es im Bereich Schall und Infraschall keine gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf Anrainer:innen sowie Fauna und Flora.“ Keine einzige seriöse Studie schließt eine gesundheitliche Beeinträchtigung GÄNZLICH aus und weisen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse darauf hin, und dies wird von Schall belasteten Menschen in ihrer Wahrnehmung so bestätigt, dass Schall über den ganzen Organismus und nicht allein über die Ohren aufgenommen wird und sich u. a. auf die Feindurchblutung auswirkt.
https://fragdenstaat.at/anfrage/umweltfreundliche-windkraftanlagen/
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140430_OTS0071/tag-des-laerms-aerztekammer-warnt-vor-gross-dimensionierten-windkraftanlagen
Das Deutsche Umweltbundesamt
hat zahlreiche Studien in Auftrag gegeben und können, so die wissenschaftlichen Erkenntnisse, gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. irreversible Langzeitfolgen aufgrund tieffrequenter Schallbelastungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, auch wenn Grenzwerte nicht überschritten sind. Derzeit kommt, wenn überhaupt und nur betreffend Emissionen von gewerblichen Anlagen, eine veraltete Norm aus dem Jahr 1997 für die Beurteilung von tieffrequenten Geräuschimmissionen im Wohnumfeld zur Anwendung, die seit Jahren in Überarbeitung ist und die als Neu-Entwurf seit dem Jahr 2020 vorliegt. Dies zeigt die Komplexität und das Potential des Interessenskonflikts (Industrie, Politik, Erzeuger, Sonstige) dieser Umweltfaktoren. In Österreich gibt es nur einseitige Studien und Berichte des Umweltbundesamtes betreffend Windkraftanlagen. Das Thema hat erst mit Gründung der Plattform an Relevanz gewonnen. Nicht ausreichend erforscht und studiert bleiben die gesundheitliche Wirkung und die Wahrnehmung von „Brummtönen und Vibrationen“ bzw. von Dauerstörgeräuschen mit auffälliger Schallcharakteristik ein „rätselhafte Phänomene“, welche von politischen Verantwortungsträgern aktuell noch bagatellisiert und ignoriert werden.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/laermwirkungen/tieffrequente-geraeusche#tieffrequente-gerausche-und-infraschall
Über uns
Vernetzung Betroffener im Jänner 2023 in Deutschlandsberg/Steiermark
Grund:
Immer mehr Menschen sind in ihrem Wohnumfeld von Infraschall, tieffrequenten Schall und Körperschall (Vibrationen) aus technischen Quellen belästigt, belastet und in ihrer Gesundheit beeinträchtigt. In der Steiermark allein sind hunderte Haushalte bewusst betroffen (Fälle werden auch vor Gericht verhandelt). Der Steiermärkischen Landesregierung liegen seit den Jahren 2023/2024 zahlreiche Brummton-Erhebungsblätter, Anzeigen und Meldungen vor, die nicht oder unzureichend bearbeitet wurden.
Eine permanente Belastung mit tieffrequenten Geräuschimmissionen, Infraschall und Körperschall (Vibrationen) kann folgenschwere Auswirkungen auf die körperliche und mentale Gesundheit haben. Dies schildern betroffene Menschen und bestätigen vorwiegend ausländische Fachpublikationen und wissenschaftliche Studien und dennoch wurden bisher keine wirksamen (Sofort)Maßnahmen seitens der Steiermärkischen Landesregierung bzw. des Gesundheitslandesrates getroffen. Der im Jahr 2024 veröffentlichte Bericht des Referates für Lärm- und Strahlenschutz (ABT15) ist ein rein technischer Bericht, der auf überholte Beurteilungsgrundlagen beruht.
Die Auswirkungen auf die Gesundheit können auch jene Menschen betreffen, die TFS, Infraschall und Vibrationen nicht oder kaum bewusst wahrnehmen. Spezialisierte Akustiker und Mediziner sowie auch Anwälte weisen immer wieder darauf hin, doch fehlt es an Wissen, Forschung und Studien in Österreich. In einer deutschen Studie über Lärm- und Schallbeschwerden konnten die meisten Menschen den Schall nicht hören, doch beinahe alle beschrieben die von BETROFFENEN in Österreich bestätigte sensorische Wahrnehmung in Form von Vibrationen und/oder Pulsationen und/oder Druck. Stand: 2023-2025
Ziel der Plattform
- auf das Thema und das pathogene Potential aufmerksam zu machen und Politik und Öffentlichkeit zu sensibilisieren
- bundesweit einheitliche Lärm- und Schallschutzverordnungen- und Maßnahmen, die Menschen vor Dauerschallbelastung schützen
- Anpassung von Normen und Rechtsgrundlagen
- Vollzugsmängel seitens Gemeinden und Gewerbebehörden aufzuzeigen und Reformen einzufordern und durchzusetzen
- Bewusstsein schaffen
- Begleitmaßnahmen zu zunehmender Anlagenverdichtung wie beispielsweise zwingende laufende (Mess)Überprüfungen von technischen Quellen wie Wärmepumpen, Industrieanlagen, (Fern)Heizkraftwerken, Biogasanlagen, etc. wie sie auch etwa bei Ölfeuerungsanlagen zwingend vorgesehen sind
- EU setzt auf klimaneutral: Ob Windräder oder Wärmepumpen, „klimaneutrale“ Technologien sollen stark gefördert werden. Ja, doch unter Berücksichtigung des MENSCHENSCHUTZES. Klimaschutz bzw. Energiewende kann es ohne durchdachte Begleitmaßnahmen, die Menschen vor Lärm und Schall schützen, nicht geben. Dies widerspricht dem Grundrecht auf Wahrung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit bzw. dem Grundrecht auf GESUNDERHALTUNG, für die der Staat, wenn andere Systeme versagen, per Gesetz bzw. Verordnung VORSORGE tragen muss. Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.
- weitere Ziele entnehmen Sie BITTE der Petition https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gemeinsam-gegen-laerm-sofort-massnahmen-gegen-tieffrequenten-schall-und-infraschall-im-wohnumfeld