Infraschall und tieffrequenter Schall (TFS)
Die unterschätzte Gefahr:
Infraschall und tieffrequenter Schall aus technischen Quellen sind kein seltenes Phänomen - sondern ein realer messtechnisch nachweisbarer Umweltfaktor, der Millionen betrifft und die mentale und körperliche Gesundheit gefährdet.
Laut fundierter, sachlicher Projektion auf Basis aktueller Forschung sind in Europa ca. 4-8 Mio. Menschen stark betroffen (klinisch relevant, bewusst) und ca. 50-80 Mio. Menschen dauerhaft exponiert, aber unbewusst belastet. In Österreich könnten allein aus dieser Umweltbelastung (Hochfrequenzen Mikrowellen, Strahlung/5G nicht mitberücksichtigt) ca. 200.000 Menschen bewusst betroffen und ca. 2 Mio. unbewusst belastet sein. Menschenrechte, wie das Recht auf Gesundheit und das Recht auf Menschenwürde werden verletzt, da der Gesetzgeber das Thema verleugnet, verharmlost und ignoriert. Es gibt keine rechtsverbindlichen Schutzwerte für Infraschall und TFS in Wohnräumen - eine strukturelle Schutzlücke. Betroffene sind häufig auf die Willkür von öffentlichen Stellen (Gemeinden, Bezirkshauptmannschaften, Immissionsschutzabteilungen) und von Anlagenbetreibern (die vielleicht Verständnis zeigen) angewiesen. Auch Akustikexperten stehen nur beratend zur Seite und können die Ortung und die Umsetzung erforderlicher Maßnahmen an der Quelle nicht garantieren, da es rechtsverbindliche Regelwerke nicht gibt.
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Welche Wirkung haben Infraschall, TFS und Vibrationen auf die Gesundheit und wie reagieren zuständige Stellen?
Ein Fallbeispiel aus Golling/Salzburg: golling_25
- Bewusst betroffen: eine Person (Mann) im Haushalt: Brummen im Kopf und Vibrieren am Körper, nervlich der Horror, Verdacht an einem Tinnitus zu leiden nicht bestätigt (Anmerkung PF: zählt zu den bis zu 2% der Bevölkerung, die bewusst wahrnimmt und klinisch relevant betroffen ist, Tinnitus wird zunächst häufig fälschlich vermutet – Wahrnehmung „wie Tinnitus“ – und kann bei Dauerexposition auch irreversible Realität werden)
- Unbewusst belastet: eine Person (Frau) im Haushalt: Schlafstörungen, Kopfschmerzen (Anmerkung PF: zählt zu den bis zu 20% der Bevölkerung, die Symptome nicht ursächlich zuordnen kann doch klinisch relevant – durch Schlafstörungen und Folgewirkungen und Kopfschmerzen – betroffen ist )
- Überall im Ort hörbar bis nach Kuchl (Anmerkung PF: häufig sind in Infraschall- bzw. TFS-Feldern Dauerstörgeräusche auch im Freien deutlich zu hören.)
- Auch andere Personen nehmen die Geräusche wahr (Anmerkung PF: die Wahrnehmung ist häufig ein Brummen und/oder Dröhnen und/oder Singen und/oder Surren und/oder Wummern und/oder Rauschen)
- Wahrnehmung nicht allein über das Gehör, man spürt es einfach (Anmerkung PF: Druck, Vibration, Pulsation, Unruhe, Unsicherheit, Unwohlsein, Schwindel, Übelkeit, Angst, Panik)
- Ohrenstöpsel und sonstiger Lärmschutz wie Schallschutzfenster unwirksam (Anmerkung PF: Niederfrequenzen durchdringen selbst Betonmauern und Schallschutzfenster und werden auf ihrem Ausbreitungs-Weg kaum abgeschwächt)
- Messtechniker hat gemessen und beurteilt – niederfrequentes Geräusch zwischen 5 und 20 Hertz > INFRASCHALL (Anmerkung PF: Für Infraschall und TFS in Wohnräumen gibt es keine rechtsverbindlichen Schutzwerte. Man ist diesen Frequenzen bzw. niederfrequenten Dauerreizen meist rund um die Uhr und vor allem in den besonders schutzwürdigen Nachtzeiten ausgesetzt, ohne Anspruch auf Hilfe von zuständigen Stellen.)
- Quelle konnte nicht eindeutig lokalisiert werden (Anmerkung PF: Die Lokalisierung der Quelle ist häufig nicht möglich, da eine Ortung durch Hören praktisch unmöglich ist, da auch mehrere Quellen beteiligt sein können, da öffentliche Stellen nicht tätig werden und da umfangreiche Messungen von Akustikexperten nicht für alle leistbar sind. Zig tausende Euro werden in Österreich von Privatpersonen für Messungen aufgebracht (1-2 Messanfragen pro Tag bei nur einem Akustikexperten in der Steiermark laut Bericht der KLEINE ZEITUNG), um überhaupt erst Gewissheit zu haben, dass Infraschall und TFS im Wohnumfeld einwirken. Die Lokalisierung der Quelle (diese kann kilometerweit entfernt sein) ist meist nicht mehr finanzierbar. Bis zu Euro 20.000 und mehr wenden PRIVATPERSONEN häufig in ihrer Verzweiflung auf, doch es gibt keine rechtlichen Regelwerke, die Maßnahmen an der so lokalisierten Quelle vorschreiben würden. Das Geld ist weg und KEINEM wurde geholfen. )
- Zuständige Immissionsabteilung Land Salzburg sagt: „haben weder Know-how noch Geräte Infraschall-Quellen zu orten“, „Nadel im Heuhaufen“, „Quelle kann kilometerweit entfernt sein“, „vielleicht kann ein Umweltmediziner helfen“ (Anmerkung PF: Eine medizinische Expertise eines Salzburger Amtsarztes (betreffend Wärmepumpe und die mögliche und reale Wirkung von Dauergeräuschen mit auffälliger Schallcharakteristik auf die Gesundheit/Wallersee) war vor Gericht unzureichend hilfreich; Auszug>Umweltmediziner_8_24)
- Zuständige Gemeinde sagt: „überfordert“
- Bewusst betroffene Person überlegt in ein Hotel zu ziehen, um wieder eine ruhige Nacht zu haben (Anmerkung PF: unzählige Menschen mussten wegen Infraschall- und TFS-Feldern bereits ihr Wohnumfeld aufgeben und sind irreversibel erkrankt; durch niederfrequente Dauerreize kommt es zu Schlafstörungen bzw. Schlafentzug und Gehörschäden sowie psychischen und physischen Schäden, die teils irreversibel sind; auch kommt es durch niederfrequente Dauerreize zu einer Sensibilisierung gegenüber diesen Frequenzen unter 100 Hertz und man nimmt sie überall dort wahr, wo sie im Umgebungslärm vorhanden sind. Die Lebensqualität bewusst betroffener und unbewusst belasteter Menschen ist erheblich eingeschränkt>körperliche und mentale Gesundheit ist massiv beeinträchtigt, dauerhaft psychischer Stress, soziale Isolation, Verlust des gewohnten Wohnumfeldes, Verlust von Bezugspersonen und Arbeit, fehlender Sinn im Leben, Verzweiflung, da KEINE HILFE von öffentlichen Stellen, totale Abhängigkeit von anderen (Willkür, Unwissen, Ignoranz) und ungünstigen (Umwelt)Bedingungen, Pathologisierung („Einbildung“, „überempfindlicher Einzelfall“, „Psycho-Eck“), Stigmatisierung und Diskriminierung)
FAZIT: Infraschall und TFS sind reale Umweltfaktoren, die KRANK MACHEN und die Lebensqualität erheblich beeinträchtigen. Nur die sofortige Anpassung von rechtlichen Regelwerken und Sofort-Maßnahmen an den Quellen (diese sind häufig bekannt bzw. können jedenfalls geortet werden, nur fehlt es am politischen Willen, dies zu tun und Anlagenbetreiber in die Pflicht zu nehmen>Beispiele: Golling, Deutschlandsberg/Frauental, Ardning/Liezen, Graz/Bezirke, Weiz, St. Pölten, Wien/Bezirke, weitere Beispiele liegen der PF vor) mit Beurteilung der Gesamtsituation (welche und wie viele Anlagen/Frequenzen wirken wie zusammen, Schwebungen, Frequenzkombinationen >werden als besonders schädigend eingeschätzt, etc.) können Menschen und ihre Gesundheit schützen, wie von der Volksanwaltschaft bereits im Jahr 2009 gefordert.
Mögliche gesundheitliche Wirkung – laut Studien, KI Chat GPT (faktenbasierte Arbeit) und laut Erfahrungsberichten:
- Veränderungen im Gehirn
- Kognitive und emotionale Effekte
- Herz-Kreislaufreaktionen
- Langzeitveränderung der grauen Substanz
- Gehörschäden, Demenz, Diabetes, Depressionen, Suchtverhalten, ….
Langfristige Gesundheitsfolgen: Symptome wie Kopfschmerzen oder chronische Schlafstörungen und Angststörungen sind vielfach dokumentiert. Mögliche Langzeitfolgen können sein:
- Neurodegeneration > Alzheimer, Demenz
- Kardiovaskuläre Erkrankungen > Hypertonie, Arrhythmien, Herzinsuffizienz
- Psychische Erkrankungen > chronische Depression, Angsterkrankungen
- Immunsystem > verminderte Abwehrkraft durch dauerhafte Aktivierung der Stressachse (HPA-Achse)
Die Studien können bei der Plattform angefordert werden.
Für Schäden an der Gesundheit und der Lebensqualität (Verlust sozialer Kontakte, finanzielle Verluste, Verlust des Zuhauses, etc.) ist der Staat, sind die Länder, verantwortlich, die trotz des Ernsts der Lage nicht handeln. Auch Medien, (Umwelt)Mediziner, Akustikexperten, Bedienstete der Gemeinden, der Bezirkshauptmannschaften und der Länder, die Volksanwaltschaft, Rechtsanwälte, etc. tragen Mitverantwortung. Ihnen ist seit Jahrzehnten bekannt, dass Menschen psychisch und physisch unter niederfrequenten Geräuschimmissionen im Wohnumfeld leiden, und, dass es keine rechtsverbindlichen Schutzwerte für Infraschall und TFS gibt, und sie handeln nicht. Einzig die Plattform fordert öffentlich ein sofortiges Eingreifen des Staates und eine bundesweit einheitliche Anpassung der rechtlichen Regelwerke.
Im Fall einer Belästigung, Belastung und gesundheitlichen Beeinträchtigung durch Infraschall und TFS aus technischen Quellen sollte man sich jedenfalls an die Volksanwaltschaft (vac@volksanwaltschaft.gv.at), an die zuständige Gemeinde und Bezirkshauptmannschaft, sowie an die Plattform-Vernetzung (brummtonplattform@gmx.at) und an regionale Medien (so werden weitere Fälle in der Umgebung bekannt) wenden. Auch das Land Steiermark hat laut Auskunft der SPÖ Steiermark eine Anlaufstelle in der ABT13 eingerichtet. Zuständige Landesräte in der Steiermark sind Mag. Amesbauer/FPÖ (pbamesbauer@stmk.gv.at) und Dr. Kornhäusl/ÖVP (karlheinz.kornhaeusl@stmk.gv.at). Auch der Rechnungshof hat im Rahmen der Bürgerbeteiligung bereits Meldungen Betroffener erhalten und nimmt Meldungen entgegen. (buergerbeteiligung@rechnungshof.gv.at) Nur so kann eine flächendeckende Sensibilisierung für dieses Thema erreicht werden. Andernfalls bleiben bewusst Betroffene möglicherweise „Einzelfälle“, die ignoriert, stigmatisiert und pathologisiert („Einbildung“, „psychisch gestört“, „überempfindliche Einzelfälle“) werden und „die Sache“ selbst und meist ohne Erfolg und Hilfe in die Hand nehmen und bleiben folglich auch unbewusst belastete Menschen ohne Schutz und Hilfe. Erhebungsblätter, Informationen, Messgeräte und Know-how können gerne und jederzeit bei der Plattform angefragt werden. Stand 12_25.
Oktober 2025: Demnächst erscheint unsere urheberrechtlich geschützte Broschüre: „Infraschall und tieffrequenter Schall – Wissenschaftliche Analyse, gesundheitliche Relevanz und gesellschaftliche Dimension“. Diese Broschüre © / Oktober 2025 wird Ihnen eine strukturierte und umfassende wissenschaftliche Analyse der Thematik bieten. Sie wird die physikalischen Grundlagen, die biologischen Wirkmechanismen, die epidemiologische Lage, die politischen und juristischen Rahmenbedingungen, sowie die historische Einbettung behandelt . Zudem werden Erfahrungsberichte und Kommentare bewusst betroffener Menschen, Expertisen von MA des Gesundheitssystems, sowie die mediale Berichterstattung erfasst sein. Manuela Lenz, Plattformsprecherin BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK
Überblick:
Fakten_Infraschall_KI Chat GPT
Ärzte_Infraschall_9_25
Gesundheitslandesrat_10_25
Schriftverkehr_Studie Diabetes_10_25
Die biologischen Risiken sind real, aber politisch nicht erwünscht.
Trotz wissenschaftlich längst bewiesenen und von BETROFFENEN geschilderten und nachgewiesenen teils irreversiblen Gesundheitsschäden (siehe zahlreiche Fälle in der Steiermark/Erhebungsblätter/Bericht – „Mittlerweile werden alle diesbezüglichen Beschwerden und Anfragen zentral in der Abteilung 13 (Umwelt und Raumordnung) an einer hierfür eingerichteten Stelle erfasst und bearbeitet.“) ist der politische Reflex: Verharmlosen, ignorieren oder pathologisieren („Einbildung“, „übersensibel“, „empfindlich“, „psychisch gestört“). Dieser Reflex hat SYSTEM, auch zuständige öffentliche Stellen, die längst fällige Statistiken betreffend Infraschall und TFS vorweisen müssten, zeigen diesen unverblümt, trotz realer, wissenschaftlich dokumentierter Gefährdung.
Beispiel: golling_25
Gemeinden und Bezirkshauptmannschaften sind überfordert. Lärmschutzreferaten und Immissionsschutzabteilungen der Länder und Städte fehlen Messgeräte und Know-how . Die „Unhörbarkeit“ bzw. geringe Lautstärke von Infraschall und TFS werden als „Unschädlichkeit“ missverstanden – ein wissenschaftlicher Kategorienfehler, der institutionell fixiert wurde.
August_2025: Plattform Treffen (Arbeitskreis/Erfahrungsaustausch/Strategieentwicklung/Elektrotechniker anwesend) am 30. August 2025 in Deutschlandsberg. Unterlagen anfordern unter brummtonplattform@gmx.at
„Lärm ist jede Art von Schall, der stört, belästigt oder die Gesundheit beeinträchtigen kann.“ (World Health Organisation, 1972)
https://www.eggbi.eu/forschung-und-lehre/zudiesemthema/schall-und-gesundheitsrisiko-infraschall/mikrowellenhören
Die Plattform BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK (Vernetzung BETROFFENER in der Bezirkshauptstadt Deutschlandsberg/Jänner 2023) fordert vom Gesetzgeber seit dem Jahr 2024 ein bundesweit einheitliches IG Lärm (Infraschall-Hörschall-Ultraschall) und Strahlung als Weiterentwicklung zu IG Luft. Erstfassung August 2024/ – Offener Brief an Gesundheitsminister Johannes Rauch_8_24
In Sachen Transit- und Verkehrsfrage greift der Landeshauptmann von Tirol im März 2025 das Thema IG-Lärm, beschränkt auf Verkehrslärm, auf.>Bericht: 20.03.2025 — In der Aktuellen Stunde ORF Tirol sprach sich LH Anton Mattle (ÖVP) für eine Erweiterung des Immissionsschutzgesetzes-Luft (IG-L) zu IG-Lärm aus.< Reaktion der Plattform darauf: IG-Lärm- Offener Brief an LH Mattle
Die Petition wurde im März 2025 beim Amt der Steiermärkischen Landesregierung eingereicht. Dazu gibt es Stand Oktober 2025 KEINE RÜCKMELDUNG von Landeshauptmann Mario Kunasek. https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gemeinsam-gegen-laerm-sofort-massnahmen-gegen-tieffrequenten-schall-und-infraschall-im-wohnumfeld
6. März 2025: Neuentwurf zu DIN 45680/1997 (regelt die Messung und Beurteilung tieffrequenter Geräuschimmissionen in der Nachbarschaft)
Die Plattform BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK versteht sich als Österreich weite Anlaufstelle für Menschen, die in ihrem Wohnumfeld oder am Arbeitsplatz von tieffrequenten Geräuschen (Frequenz unter 100 Hz) bzw. Infraschall (Frequenz unter 20 Hz/16 Hz) und Körperschall (Vibrationen) (auch von Hochfrequenzen und Mikrowellen) aus technischen Quellen belästigt, belastet oder in ihrer Gesundheit beeinträchtigt sind. Wir sehen uns als Forum für ALLE Menschen, die betroffen sind, die Interesse am Thema haben und die sachverständige (medizinische und technische) oder sonstige auf Erfahrung, Wissenschaft und Forschung basierende Beiträge leisten können.
Wann hört die Gesellschaft bei diesem Thema zu und erkennt den fehlenden Schutz? Was es braucht, damit Kipppunkte der Wahrnehmung entstehen?
- Mutige Betroffene, die bereit sind, ihr Gesicht zu zeigen und die sich BUNDESWEIT vernetzen
- Unerschrockene Journalisten, die ohne Interessenskonflikt und unabhängig berichten
- Kooperative Anlagenbetreiber, die erkennen, dass stark betroffene und unbewusst belastete Menschen ihnen nicht feindlich gegenüberstehen, sondern nur ihre Menschenrechte (Recht auf Unversehrtheit bzw. auf Gesundheit) einfordern
- Mutige Zuhörer innerhalb der öffentlichen Stellen, innerhalb der Politik, innerhalb der Gesundheitssysteme, die die Verdrängung und Bagatellisierung dieses Themas beenden
- Sensibilisierung der Bevölkerung, die immer häufiger in TFS bzw. Infraschall-Feldern leben muss (bis zu 30% – und regional höher – der Bevölkerung ist unbewusst belastet mit klinisch relevanten Folgen)
Durch tieffrequenten Schall hervorgerufene Gesundheitsstörungen sind kein neues Phänomen. Die Problematik ist bereits seit Mitte des 20. Jahrhunderts bekannt. Heute treten diese Fälle vermehrt auch in „ruhigen“ Wohngebieten auf, weshalb dringend Handlungsbedarf besteht. WICHTIGE LINKS: https://www.itsw-ev.de/gesundheit/biologische-wirkung-tieffrequenter-schall-aus-technischen-quellen/2
https://tieffrequenter-schall-unbekannter-herkunft.de/
https://www.allum.de/stoffe-und-ausloeser/infraschall-und-tieffrequenter-schall
https://pub.dega-akustik.de/DAGA_2012/data/articles/000465.pdf
„Tieffrequenzen bzw. Infraschall sind nicht kompatibel mit Organismen.“ (Dr. Ursula Bellut-Staeck)
Wirkschwelle_25
„Als Brummtöne bezeichnet man niederfrequente Geräuschimmissionen, gegen die man sich in geschlossenen Räumen nicht wirksam abschirmen kann, die stören, belästigen und die Gesundheit massiv beeinträchtigen können.“ Plattform BRUMMTON-BELASTETE-MENSCHEN-STEIERMARK
Die Ursachen und Ursprünge tieffrequenter Geräusche sind vielfältig und lassen sich im konkreten Fall oftmals nur schwer aufklären. Zu den möglichen Quellen gehören z. B. Wärmepumpen, Biogasanlagen, Blockheizkraftwerke, Industrieanlagen, Lüftungs-, Trocknungs-, Klimaanlagen, Mobilfunkanlagen, Windkraftanlagen, generell Anlagen der Wärme- und Energiegewinnung und des Energietransports bzw. Anlagen/Maschinen/Gerätschaften, die rund um die Uhr betrieben werden. Installationen der Energiewirtschaft, die mit Wechselspannung arbeiten, können zu Schwingungen oder tieffrequenten Schallemissionen führen.
Umweltmediziner_8_24
Amtsarzt Land_4_23
Faktencheck: Die Fakten_1_25
https://dossiers.kleinezeitung.at/brummton/
Unterlassungsklage gegen Wärmepumpe (Oberster Gerichtshof, 20.10.2021, 6 Ob 171/21x): [22] 2.6. Entgegen der Rechtsansicht des Berufungsgerichts sind die Kläger auch nicht zu einer Änderung ihres Nutzungsverhaltens verpflichtet. Wäre ein Nachbar verpflichtet, die Unwesentlichkeit der Immissionen dadurch zu bewirken, dass er selbst seinerseits (schützende) Maßnahmen gegen die von der Nachbarliegenschaft ausgehenden Immissionen setzen müsste, würde dies darauf hinauslaufen, dass der Störer den Nachbarn zu Verhaltensänderungen zwingen kann (Kerschner/Wagner in Fenyves/Kerschner/Vonkilch, Klang3 § 364 ABGB Rz 238, 219 jeweils mwN). Ein Beispiel aus Deutschland zeigt auf, wie es nicht sein kann und darf. Dort hat sich eine Familie eine Art „Hundehütte“ aus Stahlplatten gebaut, die offensichtlich Schall gedämmt hat. Folglich wurden diese Platten im Schlafzimmer angebracht und als meterhoher Zaun entlang der Grundstücksgrenze, wo die Emittenten – Wärmepumpen – stehen. Ist dies die Zukunft in Österreich – die Abschirmungswirkung sei dahin gestellt – sich hinter meterhohen Stahlplatten in Stahlkäfigen zu verschanzen?
„HÖREN WIR ENDLICH AUF IN DIESEM ZUSAMMENHANG NUR ÜBER EINE RELEVANZ VON LAUTSTÄRKE UND SCHALLPEGEL (DEZIBEL) ZU SPRECHEN. DIE BEVÖLKERUNG WIRD HIER KOMPLETT HINTERS LICHT GEFÜHRT“ (Schall belastete Person aus Deutschlandsberg/Steiermark> hier gab es aufgrund zahlreicher regionaler Meldungen das erste Vernetzungstreffen Schall bzw. Frequenz belasteter Menschen)
Interviews mit betroffenen Menschen aus der Steiermark anhören: http://www.antenne.at/steiermark/brummtoene-in-der-steiermark
Schreiben an Steiermärkische Landesregierung_11_24_2
Schreiben_03_24 Psychosozialer Dienst Wien
Schreiben Präsidentin Alzheimergesellschaft_Gesundheitskassen_11_24
WIR FORDERN KOMPETENTE ANLAUFSTELLEN FÜR SCHALL- BZW. FREQUENZ BELASTETE MENSCHEN, EINE SAUBERE MEDIZINISCHE DATENERHEBUNG UND MASSNAHMEN ZUM SCHUTZ DER BEVÖLKERUNG.
Fragenkatalog an Steiermärkische Landesregierung Juni 2024/aktuell 17.11.2024 unbeantwortet:
LINK: PLATTFORM BRUMMTON_Gesundheitslandesrat2024
ES GEHT NICHT ALLEIN UM HÖRBAREN LÄRM GEGEN DEN MAN SICH EHER ABSCHIRMEN KANN SONDERN UM DAUERGERÄUSCHE MIT AUFFÄLLIGER SCHALLCHARAKTERISTIK UND VIBRATIONEN IM EIGENEN WOHNUMFELD GEGEN DIE MAN SICH NICHT ABSCHIRMEN KANN!
Ärzte denken selten an Infraschall als Ursache von Beschwerden
Die Fakten: Laut einem Bericht des Mitteldeutschen Rundfunks schätzen Wissenschaftler, dass 10 bis 30 Prozent der Bevölkerung gesundheitsbeeinträchtigend von (tieffrequenten und sonstigen) Immissionen in Form von Dauergeräuschen betroffen sein könnte, meist ohne bewusst wahrzunehmen oder zu „hören“, und trotz dieses Wissens fehlt es an ausreichend schützenden Gesetzen, Verordnungen, Normen bzw. werden bestehende oftmals nicht eingehalten und behördlich überprüft. Da Schallquellen von betroffenen Bürgerinnen und Bürgern nicht immer detektiert werden können, da sie Kilometer weit entfernt sein können, und man sich gegen derartige Dauergeräusche mit auffälliger Schallcharakteristik nicht schützen kann, sieht die Plattform das Grundrecht auf Wahrung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit verletzt. Quelle: Antenne Steiermark, Interviews mit betroffenen Menschen in der Steiermark (Jänner 2023)
http://www.antenne.at/steiermark/brummtoene-in-der-steiermark
https://www.diagnose-funk.org/
„Fakten zu ignorieren, weil sie nicht zu dem passen, was wir gerne hätten, ist die Definition von Verrücktheit.“ (Aldous Huxley/Schriftsteller und Philosoph)
Erkenntnisse zu Tieffrequenzen, Infraschall und Vibrationen – Der Plattform von einem Mediziner für Schmerztherapie übermittelt: LINK: https://www.mdpi.com/2076-3417/10/15/5205?type=check_update&version=2
Neueste Erkenntnisse zur Wirkung von Tieffrequenzen, Infraschall und Vibrationen ab 2021 veröffentlicht – Der Plattform von deutscher Partnerorganisation übermittelt: LINK: https://www.youtube.com/watch?v=1R5b8QKP2yc
Es fehle an Geldmitteln, so Umweltmediziner, die teils seit Jahren vergeblich auf die möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von tieffrequentem Schall bzw. Infraschall aus technischen Quellen (z. B. Windkraftanlagen, Blockheizkraftwerke, Biogasanlagen, Luftwärmepumpen, Poolpumpen, Industrieanlagen, etc.) hinweisen. „Unser Ziel muss es sein, Schlafstörungen, psychische Affektionen und irreversible Schädigungen des Gehörs durch Lärm, wie er auch bei Windkraftanlagen entsteht, zu verhindern“, so der Referent für Umweltmedizin der Ärztekammer für Wien, Piero Lercher im Jahr 2014. Da sich bei Anrainern von Windkraftanlagen Beschwerden durch übermäßige und vor allem niederfrequente Schallentwicklung und Infraschall häuften, seien umfassende Untersuchungen hinsichtlich etwaiger gesundheitsschädlicher Auswirkungen „unabdingbar“. https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20140430_OTS0071/tag-des-laerms-aerztekammer-warnt-vor-gross-dimensionierten-windkraftanlagen
Sämtliche Warnungen von technischen und medizinischen Experten wurden und werden vom Staat bzw. vom Gesetzgeber seit etwa 15 Jahren bis heute IGNORIERT und das Klimaministerium geht im Jahr 2024 sinngemäß soweit zu sagen; dass eine Gesundheitsgefährdung ausgehend von überdimensionalen Windkraftanlagen GÄNZLICH AUSGESCHLOSSEN werden kann. „Dadurch gibt es im Bereich Schall und Infraschall keine gesundheitsgefährdende Auswirkungen auf Anrainer:innen sowie Fauna und Flora.“ BMK Dies widerspricht beinahe sämtlichen wissenschaftlichen Studien auf diesem Gebiet. Keine einzige seriöse Studie schließt eine gesundheitliche Beeinträchtigung GÄNZLICH aus und weisen neueste wissenschaftliche Erkenntnisse darauf hin, und dies wird von Schall belasteten Menschen in ihrer Wahrnehmung so bestätigt, dass Schall über den ganzen Organismus und nicht allein über die Ohren aufgenommen wird und sich u. a. auf die Feindurchblutung auswirkt. https://www.youtube.com/watch?v=1R5b8QKP2yc https://fragdenstaat.at/anfrage/umweltfreundliche-windkraftanlagen/
Das Deutsche Umweltbundesamt hat zahlreiche Studien in Auftrag gegeben und können, so die wissenschaftlichen Erkenntnisse, gesundheitliche Beeinträchtigungen bzw. irreversible Langzeitfolgen aufgrund tieffrequenter Schallbelastungen nicht gänzlich ausgeschlossen werden, auch wenn Grenzwerte nicht überschritten sind. Derzeit kommt, wenn überhaupt, eine veraltete Norm aus dem Jahr 1997 für die Beurteilung von tieffrequenten Geräuschimmissionen im Wohnumfeld zur Anwendung, die seit Jahren in Überarbeitung ist und die als Entwurf seit dem Jahr 2020 vorliegt, was die Komplexität und das Potential des Interessenskonflikts (Industrie, Politik, Sonstige?) des Themas aufzeigt.
https://www.umweltbundesamt.de/themen/laerm/laermwirkungen/tieffrequente-geraeusche#tieffrequente-gerausche-und-infraschall
Aktueller wissenschaftlicher Stand ist: Die Aufnahme von Schall und Vibration erfolgt bei allen lebenden Organismen nicht nur über das Ohr, sondern auch extraaurikulär (außerhalb des Ohres) über Rezeptoren im gesamten Organismus. Damit sind die Aussagen des Umweltbundesamts, das die Hörschwelle als Wahrnehmungsschwelle und damit zur Wirkschwelle erklärt, nicht länger haltbar! Die vom UBA für die Feststellung einer Hörschwelle erforderlichen Schallpegel sind durch die extraaurikuläre Aufnahme von Schall und Vibration ebenso irrelevant geworden. Im folgenden Artikel werden die gesundheitlichen Risiken von tieffrequentem Schall bzw. Infraschall und Vibrationen anhand von Windenergieanlagen aufgezeigt.
Über uns
Vernetzung Betroffener im Jänner 2023 in Deutschlandsberg/Steiermark
Grund:
Immer mehr Menschen in der Steiermark und über die Landesgrenzen hinaus sind in ihrem Wohnumfeld von einer Belästigung und Belastung durch tieffrequenten Schall (Frequenz unter 100 Hz) bzw. Infraschall (Frequenz unter 16Hz/20 Hz) und Körperschall (Vibrationen) aus technischen Quellen betroffen, gegen die es meist keine Abschirmungsmöglichkeiten gibt. Die genaue Anzahl der offiziellen Brummton-Meldungen ist dem Land Steiermark bzw. ist der Umweltanwältin bekannt und liegt laut Medienberichten „bei mehreren hunderten Fällen“ allein in der Steiermark. Stand: 2023
Eine permanente Belastung mit tieffrequenten Geräuschimmissionen, Infraschall und Körperschall (Vibrationen) kann folgenschwere Auswirkungen auf die körperliche und mentale Gesundheit haben. Dies schildern betroffene Menschen und bestätigen vorwiegend deutsche Fachpublikationen und Studien und dennoch wurden bisher keine wirksamen (Sofort)Maßnahmen seitens Gewerbe-, Gesundheits- und Umweltbehörden sowie politischer und sonstiger Verantwortungsträger des Landes Steiermark und des Bundes in die Wege geleitet. Stand: 2023-2025
Die Auswirkungen auf die Gesundheit können auch jene Menschen betreffen, die TFS, Infraschall und Vibrationen nicht oder kaum bewusst wahrnehmen. Spezialisierte Akustiker und Mediziner sowie auch Anwälte weisen immer wieder darauf hin, doch fehlt es an Wissen, Forschung und Studien in Österreich. In einer deutschen Studie über Lärm- und Schallbeschwerden konnten die meisten Menschen den Schall nicht hören, doch beinahe alle beschrieben die von BETROFFENEN in Österreich bestätigte sensorische Wahrnehmung in Form von Vibrationen und/oder Pulsationen und/oder Druck. Stand: 2023-2025
Ziel der Plattform
- auf das Thema und das pathogene Potential aufmerksam zu machen und Politik und Öffentlichkeit zu sensibilisieren
- bundesweit einheitliche Lärm- und Schallschutzverordnungen- und Maßnahmen, die Menschen vor Dauerschallbelastung schützen
- Anpassung von Normen und Rechtsgrundlagen
- Vollzugsmängel seitens Gemeinden und Gewerbebehörden aufzuzeigen und Reformen einzufordern und durchzusetzen
- Bewusstsein schaffen
- Begleitmaßnahmen zu zunehmender Anlagenverdichtung wie beispielsweise zwingende laufende (Mess)Überprüfungen von technischen Quellen wie Wärmepumpen, Industrieanlagen, (Fern)Heizkraftwerken, Biogasanlagen, etc. wie sie auch etwa bei Ölfeuerungsanlagen zwingend vorgesehen sind
- EU setzt auf klimaneutral: Ob Windräder oder Wärmepumpen, „klimaneutrale“ Technologien sollen stark gefördert werden. Ja, doch unter Berücksichtigung des MENSCHENSCHUTZES. Klimaschutz bzw. Energiewende kann es ohne durchdachte Begleitmaßnahmen, die Menschen vor Lärm und Schall schützen, nicht geben. Dies widerspricht dem Grundrecht auf Wahrung der körperlichen und geistigen Unversehrtheit bzw. dem Grundrecht auf GESUNDERHALTUNG, für die der Staat, wenn andere Systeme versagen, per Gesetz bzw. Verordnung VORSORGE tragen muss. Unversehrtheit ist ein Grundrecht aller Menschen. Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.
- weitere Ziele entnehmen Sie BITTE der Petition https://www.openpetition.eu/at/petition/online/gemeinsam-gegen-laerm-sofort-massnahmen-gegen-tieffrequenten-schall-und-infraschall-im-wohnumfeld